Beauftragte (None) Abfall- und Entsorgungsfachkraft .
- Laufende Nr
- 662
- SYS_1
- SYS_2
- SYS_3
- SYS_4
- Beauftragte
- ORGEINHEIT
- UNB
- AUFGFAM
- ERAAA
- Abfall- und Entsorgungsfachkraft .
- Tarifgebiet
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Durchführen von Sicherheitsmaßnahmen
Die Einhaltung entsprechender Gesetze, Verordnungen, betrieblicher Anweisungen, Anforderungen der Berufsgenossenschaften usw. prüfen und Abweichungen melden.
Anweisungen oder Handlungshilfen erstellen. Bedarfsgerechte Information an die betroffenen Bereiche und Führungskräfte weitergeben.
Betreuen des festgelegten Bereiches.
Anfragen und Aufgaben aus den Bereichen bearbeiten, ggf. interne und externe Fachstellen einbeziehen.
Einhaltung von Vorgaben kontrollieren und deren Wirksamkeit prüfen. Ggf. Maßnahmen ableiten und vorschlagen.
Pflegen von Statistiken / Dokumentationen
Kataster und Statistiken erstellen und pflegen (z. B. Gefahrstoffe).
BBG
Die Kenntnisse über den Weg der Abfälle von Ihrer Entstehung / Anlieferung bis zu Ihrer Verwertung / Beseitigung, sowie über die Pflichten nach den Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzen erfordern eine Arbeitsunterweisung inkl. Fachkurs über mehrere Wochen.Das Erstellen bedarfsgerechter Informationen und das Erstellen von Katastern erfordern einen geringen Handlungsspielraum bei einzelnen Arbeitsverrichtungen